Herzlich Willkommen
auf der Website unserer Psychotherapeutischen Gemeinschaftspraxis in Neustadt/Aisch, Herzogenaurach und bis zum Jahresende 2024 in Hallstadt.
Aktuell sind wir an drei Standorten tätig. Genaueres lässt sich unter "Angebot" nachlesen. Wann und wie Sie uns im Einzelnen erreichen können, finden Sie unter "Kontakt"
Mein Name ist Michaela König und ich bin Diplompsychologin und Psychologische Psychotherapeutin mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie und verfüge seit 2012 über eine Approbation und eine Kassenzulassung für die Behandlung Erwachsener in Neustadt/Aisch. Das heißt, dass die Kosten für Ihre Behandlung in aller Regel von den Krankenkassen übernommen werden.
Eine Psychotherapie durchzuführen setzt voraus, dass eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt. Dies kläre die Therapeutin im persönlichen Erstkontakt mit Ihnen während der sog. "Sprechstunde". Seit dem 1.4.2017 haben Sie Anspruch auf eine Sprechstunde bei einem Psychotherapeuten (bis zu 150 Minuten). Wir TherapeutInnen wiederum sind verpflichtet, jede Woche eine genau festgesetzte Zeit für Sprechstundentermine zur Verfügung zu stellen. Die Sprechstundentermine vergeben wir während der Telefonischen Erreichbarkeit (siehe Kontakt).
In der Sprechstunde (1-3 Termine zu je 50 Minuten) wird die TherapeutIn ihren Behandlungsbedarf einschätzen, Sie über andere Therapiemöglichkeiten aufklären und ihnen mitteilen ob und wann in unserer Praxis ein Behandlungsplatz für Sie zur Verfügung stehen würde.
Nach der Sprechstunde folgt die sogenannte Probatorik (2-4 Termine). In dieser Phase wird gemeinsam geklärt, ob "die Chemie stimmt", also ob Sie und die TherapeutIn den Eindruck haben, ein gutes Team für Ihr Anliegen werden zu können.
Natürlich können Sie bei verschiedenen Therapeuten Sprechstunden- und Probatoriktermine wahrnehmen, solange Sie auf der Suche nach einem passenden Therapieplatz sind. Sollten Sie während der Wartezeit auf einen Sprechstundentermin anderswo einen Therapieplatz bekommen haben, bitten wir Sie, den Termin abzusagen und somit für andere freizugeben. Eine Psychotherapiepraxis ist eine Bestellpraxis, Zeiten sind immer für Sie reserviert und können nicht spontan an einen anderen Patienten vergeben werden.
Über die Änderungen der psychotherapeutischen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen seit April 2017 können Sie sich auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung informieren: www.kbv.de.